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Hörgeräte und Cochlear Implantate (CI)

StartseiteTechnikHörgeräte und Cochlear Implantate (CI)

Hörgeräte und Cochlear Implants (CI) ersetzen nicht das Ohr und das normale Hören. Auch mit diesen Techniken ist ein „normales“ Hören nicht möglich, es ist sehr unterschiedlich wann und wieviel der Hörgeschädigte etwas hört und versteht.

Um den Alltag für die Hörgeschädigten neben den Hörgeräten und Ci´s zu verbessern gibt es verschiedenste Technische Hilfen.

Ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel, welches dem Ausgleich eines Funktionsdefizits des Hörorgans und damit der Verbesserung bis zur Wiederherstellung des Sprachverständnisses und der sozialen Eingliederung Hörgeschädigter dient. Kindern mit Hörminderung soll durch eine Hörgeräteversorgung der Spracherwerb ermöglicht bzw. die Sprachentwicklung gefördert und der Schulbesuch ermöglicht werden.

Hörgeräte: Detailinformationen bei Wikipedia - Hörgeräte

Das Cochlea-Implantat (englisch cochlear implant, CI) ist eine Hörprothese für Gehörlose, deren Hörnerv als Teilorgan der auditiven Wahrnehmung noch funktionsfähig ist.
Das CI-System besteht aus einem Mikrofon, einem digitalen Signalprozessor, einer Sendespule mit Magnet und dem eigentlichen Implantat, das sich aus einem weiteren Magneten, einer Empfangsspule, dem Stimulator und dem Elektrodenträger mit den Stimulationselektroden zusammensetzt. Die Elektroden werden in die Cochlea (Hörschnecke) eingeführt. Die Empfangsspule wird im Schädelknochen nahe der Ohrmuschel unter der Haut platziert. Die Sendespule des Prozessors haftet mit Hilfe der Magneten auf der Kopfhaut über der Empfangsspule des Implantats. Die Spannungsversorgung des Implantats erfolgt durch die Kopfhaut mittels elektromagnetischer Induktion. Die Signalübertragung erfolgt mit Hochfrequenzwellen. Manchmal wird nur das Implantat als CI, die komplette Anlage als CI-System bezeichnet.

Cochlear Implantat: Detailinformationen bei Wikipedia - Cochlear Implantat

Informationen zur Finanzierung

Hinweise zur Antragsstellung bei Kostenträgern finden Sie hier.

Zubehör – Ausleihe

Im Hörberatung stehen die verschiedensten technischen Hilfen – Telefone, Telefonverstärker, Licht-Vibrations-Wecker, FM-Anlagen – zur Verfügung.

Um zu testen welches Hilfsmittel für den Einzelnen im Alltag – gleich ob zu Hause, im Studium, am Arbeitsplatz – geeignet ist, können die Geräte ausgeliehen werden.

Innerhalb der vereinbarten Frist ist die Ausleihe kostenlos.  Bei Interesse an der Ausleihe nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Hörberatungszentrum auf und vereinbaren einen Termin.

HörBiz

Hörberatungs- und Informationszentrum
Wagnerstraße 42
22081 Hamburg

Telefon: (040) 29 16 05
Telefax: (040) 29 97 26 5
E-Mail: hoerberatung@bds-hh.de

Spendenkonto

Bund der Schwerhörigen e.V.
Kontonummer: 1015213380
BLZ: 20050550
Hamburger Sparkasse

IBAN und BIC:
DE 27 2005 0550 1015 2133 80
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