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Schwerhörigkeit – Ertaubung?

Die Welt der Hörgeschädigten ist sehr vielfältig. Grundsätzlich unterscheidet man die Gehörlosen von den Schwerhörigen und Ertaubten. Die von Geburt an oder seit dem frühen Kindesalter Gehörlosen sind grundsätzlich von der Kommunikation über die Lautsprache ausgeschlossen und bilden eine eigene Kultur mit der Gebärdensprache als Muttersprache.

Die Schwerhörigen und Ertaubten, die der BdS vertritt und die das Hörberatungszentrum betreut, kommunizieren dagegen hauptsächlich über die Lautsprache. Man kann diese Gruppe nach dem Grad der Schwerhörigkeit aufteilen, also in die geringgradigen, mittelgradigen, hochgradigen und an Taubheit grenzenden Schwerhörigen und schließlich in die Gruppe der Ertaubten. Für die psychosoziale Lage der Betroffenen ist es nicht minder wichtig, in welchem Lebensalter die Beeinträchtigung des Gehörs eingetreten ist.

Es versteht sich von selbst, dass der Beratungsbedarf je nach dem Grad der Hörschädigung und je nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Hörschädigung sehr unterschiedlich ist.

Bei einer leicht- und mittelgradigen Schwerhörigkeit ist ein Ausgleich des Hörverlustes mittels Hörgeräten in den meisten Situationen möglich. Weitere technische Hilfsmittel vermögen den Alltag zu erleichtern. Bei einer hochgradigen und an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit und erst recht bei einer Ertaubung ist die Ergänzung der Kommunikation mit Hörgeräten durch weitere Kommunikationshilfen notwendig.

Zu den Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte gehören:

  • Lippenabsehen
  • Sprachübertragungssysteme (FM-Anlagen)
  • Schriftliche Kommunikation
  • Fingeralphabet
  • Gebärdensprache (LBG/LUG, DGS)

Eine Hörschädigung bedeutet immer eine Beeinträchtigung der Kommunikation für den Betroffenen. Häufig treten im Zusammenhang mit der Kommunikationsstörung soziale Schwierigkeiten auf, zum Teil bewusst, zum Teil unbewusst für die Betroffenen.

Es gibt jedoch vielfältige Hilfen, die den Alltag von Hörgeschädigten erleichtern und die Beeinträchtigungen aufgrund der Hörschädigung minimieren können.

Ein besonderes Kennzeichen für Menschen mit einer Hörschädigung ist die Tatsache, dass es sehr lange dauert, bis Hilfe und Unterstützung in Anspruch genommen werden. Die Hörschädigung wird vor der Umwelt versteckt, und auf die besonderen Anforderungen insbesondere in der Kommunikation wird gar nicht oder nur begrenzt aufmerksam gemacht. Erst wenn der Leidensdruck zu groß ist und die Betroffenen die Probleme nicht mehr selbst lösen können, werden unsere Angebote in Anspruch genommen. Deshalb kann eine möglichst frühzeitige Beratung durch das Hörberatungszentrum eine gute Hilfe bedeuten.

Auswirkungen der Schwerhörigkeit auf die Kommunikation

  • für Schwerhörige ist jede Kommunikation, besonders mit unbekannten Menschen, mit Unsicherheit und Anstrengung verbunden
  • insbesondere Kommunikationen mit unbekannten Menschen stellen Herausforderungen aber auch Unsicherheiten dar
    • verstehe ich den Gesprächspartner?
    • spricht er laut und deutlich genug?
    • hat er ein deutliches Mundbild?
  • Gespräche in Gruppen sind für Hörgeschädigte sehr belastend und sie verlieren häufig den „Roten Faden“
    • das Gespräch geht sehr schnell und durcheinander
    • es sprechen mehrere Personen gleichzeitig
    • das Thema wechselt häufig
    • die Umgebungsakustik und Lichtverhältnisse sind ungünstig
    • Nebengeräusche (offenes Fenster, Radio, Geräte laufen)
    • Licht blendet, zu dunkel
    • es ist schwierig, ständig nachzufragen
    • wie reagieren die anderen, wenn jedesmal nachgefragt wird?
    • stehe ich als „dumm“ da, wenn ich nachfrage?

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den geschilderten Auswirkungen?

  • Kommunikation mit mehreren Menschen gleichzeitig wird vermieden
  • das soziale Umfeld wird auf das Notwendigste begrenzt
  • Schuldzuweisungen und sozialer Rückzug
    • „Die nuscheln immer so“
    • „ich bin doch nur eine Belastung“
    • „ich werde nicht mehr gebraucht“

HörBiz

Hörberatungs- und Informationszentrum
Wagnerstraße 42
22081 Hamburg

Telefon: (040) 29 16 05
Telefax: (040) 29 97 26 5
E-Mail: hoerberatung@bds-hh.de

Spendenkonto

Bund der Schwerhörigen e.V.
Kontonummer: 1015213380
BLZ: 20050550
Hamburger Sparkasse

IBAN und BIC:
DE 27 2005 0550 1015 2133 80
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