Okt 16

Kostenübernahme bei Rauchmeldern für hörgeschädigte Menschen

Wer muss Rauchmelder bezahlen? Insbesondere bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bzw. Ertaubung stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse die Rauchmelder bezahlt. Die speziellen Geräte und Empfänger mit Lichtblitzen etc. sind natürlich auch preisintensiver als Standard-Rauchmelder. Es gibt gute Nachrichten: Die Kosten für diese Lichtsignalanlagen werden von den Krankenkassen erstattet!

Das Bundessozialgericht hat im Juni 2014 entschieden, dass auch Gehörlose und hochgradig Schwerhörige Anspruch auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben.

Dies umfasst auch Systeme, die zusätzlich mit Licht- oder Vibrationsimpulsen alarmieren. Wenn Sie bereits eine Lichtsignalanlage haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen mit Rauchmeldern nachgerüstet oder durch Neugeräte ersetzt werden.

Vorgehensweise:
1) HNO-ärztliche Verordnung mit der Diagnose und Leistungsbeschreibung „Lichtsignalanlage & Rauchwarnmelder“,
2) Einen Kostenvoranschlag einholen und mit der HNO-Verordnung an die entsprechende Krankenkasse einsenden,
3) Sobald die Krankenkasse dem Begehr zugestimmt hat, werden die Geräte ausgeliefert,
4) 10 € gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil).

Das BSG-Urteil finden Sie unter folgendem Link: http://t1p.de/6tn8
Wenn Sie Fragen zur Beantragung von Rauchmeldern haben, so kommen Sie gerne zu uns in die Beratungsstelle in der Wagnerstraße! Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Jörg Winkler