Okt 16

Grundlagen für die Berechnung des „Grad der Behinderung“

Grundlage für die Berechnung des „Grad der Behinderung“ für den Schwerbehindertenausweis, ist seit Dezember 2008 die „Versorgungsmedizinische Verordnung“.

Aus aktuellem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass maßgebend für die Bewertung des GdB bei Hörstörungen die Herabsetzung des Sprachgehörs ist, dessen Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Wenn Sie also ein Audiogramm beim HNO-Arzt machen lassen, dann den Test immer OHNE Hörgerät oder/und OHNE Cochlea Implantat durchführen!

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

Wenn Sie Fragen zum Behindertenausweis haben, so kommen Sie gerne zu uns in die Beratungsstelle in der Wagnerstraße! Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!
Jörg Winkler