Jul 09

Ein neues Argument beim Vergleich von Hörsystemen und der Kostenübernahme

Bei der vergleichenden Anpassung von Hörsystemen schließen im Labortest auch im Störgeräusch immer öfter Basisgeräte gleichauf mit hochpreisigen Geräten ab. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Laborsituation eine echte, komplexe Hörsituation in Gruppen oder im Störgeräusch nicht angemessen abbilden kann. Denn der Labortest geht von einer statischen Hörsituation aus: Statisch sowohl, was die Örtlichkeit von Sprecher und Störlärm betrifft, als auch von der zeitlichen Entwicklung einer Gesprächssituation. Damit können die Labormessungen die Möglichkeiten von Hörsystemen nach dem aktuellen Stand der Technik schlicht nicht mehr vergleichend beurteilen.

In der Beratung spielt die Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen eines Hörausgleichs eine herausragende Rolle und daran anknüpfend auch die Frage einer Kostenübernahme von höherpreisigen Geräten durch die Krankenkassen. Die aktuelle Empfehlung dazu lautet, anhand eines Hörprotokolls oder Hörtagebuchs qualitativ (also mit Worten) typische Hörsituationen zu beschreiben und den Hörerfolg oder Störfaktoren im Vergleich nachvollziehbar (z.B. anhand einer Skala 1=sehr gut bis 6=ungenügend) zu bewerten.

Problematisch – und deshalb zu vermeiden – bleiben dabei nach wie vor Bewertungen hinsichtlich Klang oder Annehmlichkeit des Höreindrucks. Demgegenüber wird vorgeschlagen, Kriterien der Höranstrengung oder Hörermüdung als Gebrauchsvorteil im Alltag ins Feld zu führen, wenn solche Beobachtungen und Bewertungen  alltagsrelevant  gemacht werden können.

Einen Hintergrundartikel zum Thema Höranstrengung enthält Ausgabe 3/2017 der DSB-Zeitschrift “Spektrum Hören” oder kann bei uns im Hör- und Beratungszentrum in der Wagnerstraße eingesehen werden. Wenn Sie Fragen zum Thema “Hörgerätefinanzierung”  haben,  dann wenden Sie sich gerne an uns!

Quelle:  Newsletter  des  Deutschen Schwerhörigenbundes e.V.; Nr. 2/2017 vom 08.06.2017

Jörg Winkler