Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland.

nora nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln. So können Einsatzkräfte Sie besser finden, auch wenn Sie selber nicht genau wissen, wo Sie sind.

Über die App können Sie außerdem Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen. Das ermöglicht Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Quelle: Nora-Notruf-App

Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen müssen vor Ausspruch der Kündigung bei dem zuständigen Integrationsamt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Die ohne Zustimmung des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist unwirksam. Sie kann auch nicht im Nachhinein eingeholt werden. Besonders wichtig: Die Anhörungspflicht besteht schon ab dem ersten Tag der Probezeit. Die Kündigung eines Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, die das Unternehmen ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Die Beteiligungspflicht der SBV bei Kündigungen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter besteht schon seit 2001. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2016 kam es aber zu einer weitreichende Änderung: Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht verletzt, die SBV vor Ausspruch der Kündigung zu unterrichten und anzuhören. So bestimmt es § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX (bis 31.12.2017 § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX). sdfsdf

Quelle: https://www.talentplus.de/in-beschaeftigung/kuendigung/index.html

Jörg Winkler

Seit dem 27. April ist auch in Hamburg Maskenpflicht. So soll das Risiko einer gegenseitigen Infektion mit dem Covid-19 verhindert werden, was richtig und sinnvoll ist. Allerdings sind hörbehinderte Menschen auf das Ablesen der Sprache vom Munde angewiesen und mit der Maskenpflicht somit von der Kommunikation ausgeschlossen. Weiterlesen
Google hat eine sehr starke Spracherkennung, die über die Jahre mit den Sprachbefehlen der Nutzer in der Websuche und dem Google Assistant trainiert wurde. Die Qualität ist dabei immer wieder gestiegen und hat nun offenbar einen Punkt erreicht, an dem sie, kombiniert mit Künstlicher Intelligenz, den Menschen auch in ganz anderen Situationen helfen kann. Die neue App Live Transcribe kann gesprochen Wörter in Fast-Echtzeit darstellen. Weiterlesen

Der Feststellungsbescheid ist eine Quelle an Informationen, dem ein Antrag auf Schwerbehinderung zugrundeliegt.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert.

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Wer muss Rauchmelder bezahlen? Insbesondere bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bzw. Ertaubung stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse die Rauchmelder bezahlt. Die speziellen Geräte und Empfänger mit Lichtblitzen etc. sind natürlich auch preisintensiver als Standard-Rauchmelder. Es gibt gute Nachrichten...

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Grundlage für die Berechnung des „Grad der Behinderung“ für den Schwerbehindertenausweis, ist seit Dezember 2008 die „Versorgungsmedizinische Verordnung“.

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Inwieweit müssen Krankenkassen einer hochgradig schwerhörigen Person ein Hörgerät bezahlen, dessen Kosten über dem Festbetrag von bis zu 784,94 Euro liegen? Diese Frage hat das Sozialgericht Hamburg in einem konkreten Fall beantwortet.

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Bei der vergleichenden Anpassung von Hörsystemen schließen im Labortest auch im Störgeräusch immer öfter Basisgeräte gleichauf mit hochpreisigen Geräten ab.

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