Okt 16

Bessere Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert. Der G-BA ist laut Wikipedia das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtverbindlich zu entscheiden.

Der Hintergrund: Schwerhörige Menschen, die zugleich sehbehindert sind, benötigen besonders leistungsfähige Hörhilfen. Bislang hatte die Hilfsmittel- Richtlinie des G-BA dem spezifischen Bedarf von Mehrfach-Behinderten nicht Rechnung getragen.

Die Folge: Die Betroffenen mussten oft lange Widerspruchs- und Klageverfahren durchlaufen.
Künftig kann der Arzt in seiner Hilfsmittelverordnung ergänzende Hinweise auf spezifische Bedarfe angeben, z.B. eine Hör-Seh-Behinderung oder motorische Einschränkungen der Hände. Darüber hinaus wird die Verbesserung des räumlichen Hörvermögens als Ziel der Hörgeräteversorgung ausdrücklich genannt.

Auch bei Übertragungsanlagen, die zusätzlich zu Hörgeräten oder einer CI- Versorgung erstattet werden können, wurden wesentliche Verbesserungen erzielt: Die Krankenkasse übernimmt zukünftig die Kosten auch nach Abschluss der gesetzlichen Schulpflicht bis zum Abschluss der Ausbildung, wenn die Übertragungsanlage für das Sprachverstehen erforderlich ist. Auch der Anspruch hörbehinderter Erwachsener wurde in der Hilfsmittel-Richtlinie verdeutlicht.

Die Versorgung richtet sich jetzt nach dem Bedarf, nicht nach dem Alter. „Wer eine Übertragungsanlage benötigt, kann sie jetzt auch als Erwachsener leichter erhalten“, sagt Renate Welter (Deutscher Schwerhörigenbund e.V.).
Hans-Hagen Härtel