Nov 20

Der Feststellungsbescheid

Der Feststellungsbescheid ist eine Quelle an Informationen, dem ein Antrag auf Schwerbehinderung zugrundeliegt.
Der Bescheid informiert über die Feststelung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Dieser wird dem Antragsteller nach Beendigung der Prüfung aller Unterlagen, Atteste und Gutachten erteilt. test

Was beinhaltet der Feststellungsbescheid alles?

Zunächst einmal enthält der Feststellungsbescheid selbstverständlich den Namen, die Anschrift des Antragstellers und den Grad der Behinderung. Voraussetzung ist jedoch, dass der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 20 ist. Wenn mehrere Behinderungen festgestellt werden, wird ein Gesamt-GdB gebildet.

Außerdem wird hier festgehalten, welche gesundheitlichen Voraussetzungen für welche speziellen Merkzeichen vorhanden sind, damit der Ausweis entsprechend ausgestellt werden kann. Ebenso findet man in dem Feststellungsbescheid auch eine Begründung beziehungsweise Erklärung der vorliegenden Behinderung.

Auch der Gültigkeitsbeginn des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise der Gültigkeitszeitraum sind in dem Feststellungsbescheid abgedruckt. Der Ausweis ist in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren gültig. Der Feststellungsbescheid verliert hingegen nie seine Gültigkeit, es sei denn, die Umstände des Antragsstellers haben sich verändert und es wird ein entsprechender neuer Feststellungsbescheid erteilt. Außerdem kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden, wenn sich der gesundheitliche Zustand des Menschen mit Behinderung verschlechtert.

Der Feststellungsbescheid erfüllt folgende Zwecke:

  • falls ein GdB von mindestens 50 vorliegt, als Grundlage zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • als Information für den Antragssteller
  • falls ein Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden soll (Voraussetzung hierfür ein von GdB 30 oder 40)

Es gibt jedoch auch negative Bescheide. So erhält man einen Ablehnungsbescheid, falls der GdB unter 20 liegt und die Feststellung auf einen Grad der Behinderung abgelehnt wird. Oder aber, wenn eine Erhöhung des vorliegenden GdB beantragt und abgewiesen wurde.
Feststellungs- und Ablehnungsbescheid haben jedoch gemeinsam, dass sie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dieser klärt darüber auf, wie gegen den vorliegenden Bescheid Widerspruch erhoben werden kann. Dies könnte notwendig sein, wenn der GdB oder die festgestellte Behinderung dem Zustand des Antragsstellers nicht entspricht.
Quelle: http://t1p.de/c329

Wenn Sie Unterstützung bzw. Hilfe bei der Antragsstellung brauchen oder be- reits einen negativen Feststellungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, so kommen Sie doch gerne zu uns in die Beratung.

Jörg Winkler