Hinweise zur Antragsstellung und Bezahlung
Hinweis zur Antragsstellung bei Kostenträgern:
(z.B. Übernahme der Mehrkosten bei Hörgeräten oder technischen Hilfsmitteln)
Wenn man bei einem Kostenträger einen Antrag auf Kostenübernahme stellen möchte, dürfen die Hörgeräte etc. nicht vorab bezahlt werden. Es ist hier zwingend notwendig, die Bezahlung möglichst lange hinauszuzögern, mindestens bis zum Erhalt des ersten rechtsmäßigen Bescheides (mit einer Rechtsbehelfsbelehrung). Ansonsten können Anträge abgelehnt werden, da die angegangenen Kostenträger wegen des vorrangigen Sachleistungsprinzips keine Mitentscheidungsmöglichkeit hatten.
Weitere Infos zum Thema:
- Empfehlungen für Versicherte zum Vorgehen bei der Hörgeräteversorgung (Deutscher Schwerhörigenbund)
- Hörgeräte-Versorgung (Deutscher Schwerhörigenbund)
Bei Fragen zum Ablauf und zu den Anträgen wenden Sie sich bitte an uns.
